RS Lvwg 2019/5/24 LVwG-AV-370/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.05.2019

Norm

BAO §262 Abs2
BAO §85

Rechtssatz

§ 262 Abs 2 BAO ist nur anwendbar, wenn das Unterbleiben der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (bereits) in der Bescheidbeschwerde beantragt wird. Ein solcher Antrag kann daher nicht in einer Beitrittserklärung (§ 258) oder in einem die Bescheidbeschwerde ergänzenden Schriftsatz gestellt werden (Ritz BAO Bundesabgabenordnung, Kommentar6, § 262 Anm. 6 sowie Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 262, 739).

Schlagworte

Finanzrecht; Tourismusabgabe; Verfahrensrecht; Beschwerdevorentscheidung; Zuständigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.370.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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