RS Vwgh 2019/3/29 Ra 2018/08/0250

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Veröffentlicht am 29.03.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a

Rechtssatz

§ 44a VStG wird entsprochen, wenn der Spruch des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorwirft, dass er in die Lage versetzt wird, den Tatvorwurf zu bestreiten, und er davor geschützt wird, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden (VwGH 19.2.1993, 92/09/0307, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018080250.L00

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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