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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §24 Abs1Rechtssatz
Wird eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung zuerkannt, aber in der Folge nicht ausgezahlt, ohne dass darüber ein Bescheid (oder eine dem Bescheid gleichzuhaltende Verständigung nach § 24 Abs. 1 AlVG) ergangen wäre oder zu ergehen hätte, kann der Leistungsberechtigte die Auszahlung nur mit Klage beim Verfassungsgerichtshof nach Art. 137 B-VG erreichen (vgl. VfGH 7.4.2016, A18/2015, mwN; in diesem Sinn auch VwGH 23.5.2012, 2012/08/0022; 19.3.2003, 2000/08/0115; 23.2.2000, 99/03/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017080053.L02Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019