RS Vwgh 2019/4/4 Ro 2018/01/0012

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Veröffentlicht am 04.04.2019
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/02 Gerichtsorganisation
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

GOG §4
SPG 1991 §15a
VwRallg

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/01/0013

Rechtssatz

§ 15a SPG ist dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung für die Amtsgebäude bzw. -räumlichkeiten des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen getroffen hat. Eine analoge Anwendung des § 4 GOG kommt demnach mangels Vorliegens einer planwidrigen Lücke (vgl. zu dieser etwa VwGH 18.1.2018, Ro 2016/16/0008) nicht in Betracht.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018010012.J05

Im RIS seit

21.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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