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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GOG §4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/01/0013Rechtssatz
§ 15a SPG ist dahin zu verstehen, dass der Gesetzgeber eine abschließende Regelung für die Amtsgebäude bzw. -räumlichkeiten des Innenministeriums und seiner nachgeordneten Dienststellen getroffen hat. Eine analoge Anwendung des § 4 GOG kommt demnach mangels Vorliegens einer planwidrigen Lücke (vgl. zu dieser etwa VwGH 18.1.2018, Ro 2016/16/0008) nicht in Betracht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018010012.J05Im RIS seit
21.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019