RS Vwgh 2019/4/25 Ra 2019/22/0049

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Veröffentlicht am 25.04.2019
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Index

25/02 Strafvollzug
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1992 §14 Abs1 Z3 litf
PaßG 1992 §15 Abs1
StVG §156b

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich (vgl. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/22/0194); dem sind Zeiten des elektronisch überwachten Hausarrests nicht gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220049.L01

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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