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25/02 StrafvollzugNorm
PaßG 1992 §14 Abs1 Z3 litfRechtssatz
Bei der Beurteilung des Wohlverhaltens ist in erster Linie das gezeigte Verhalten in Freiheit maßgeblich (vgl. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/22/0194); dem sind Zeiten des elektronisch überwachten Hausarrests nicht gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220049.L01Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019