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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/07/0378Ra 2018/07/0379Rechtssatz
Liegt keine Änderung der Sach- und Rechtslage vor, so besteht für das VwG im fortgesetzten Verfahren keine Veranlassung zu einer Ergänzung des Ermittlungsverfahrens, wenn sich das Vorbringen des Vorliegens von Verfahrensmängeln auf das Verfahren vor dem VwG im zweiten Rechtsgang bezieht und die Aufhebung des im ersten Rechtsgang erlassenen Erkenntnisses des VwG nicht etwa deswegen erfolgt war, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalles wesentlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen (vgl. VwGH 17.12.2018, Ra 2017/05/0240, 0241).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018070377.L00Im RIS seit
28.08.2019Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019