RS Vwgh 2019/5/2 Ra 2018/05/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

Im Falle einer Berufung - oder einer Beschwerde (vgl. dazu etwa VwGH 1.9.2017, Ra 2016/03/0055, mwN) - gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag nach § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen wurde, ist Gegenstand der Rechtsmittelentscheidung allein die Frage, ob der angefochtene Bescheid dieser Gesetzesbestimmung entspricht, also ob die sachliche Behandlung des Antrages mangels Befolgung des Verbesserungsauftrages zu Recht verweigert worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050262.L00

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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