RS Vwgh 2019/6/7 Ra 2019/14/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2019
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §11
AsylG 2005 §8 Abs1
MRK Art3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0154 B 5. April 2018 RS 6

Stammrechtssatz

Eine schwierige Lebenssituation (bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht), die ein Asylwerber bei Rückführung in das als innerstaatliche Fluchtalternative geprüfte Gebiet vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen (vgl. zum Ganzen ausführlich VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140114.L01

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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