Index
L38003 Verwaltungsabgaben NiederösterreichNorm
LGdVwAbgG NÖ 1975 §5Rechtssatz
Für die Frage, ob mehrere Bewilligungen gegeben sind, kommt es darauf an, ob das rechtliche Schicksal der beantragten Bewilligungen verschieden sein kann. Ferner ist maßgeblich, ob die Bewilligungen unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können (vgl. VwGH 19.12.2013, 2013/03/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020041.L00Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019