Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallgRechtssatz
Das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl. Nr. 67/1983 idF BGBl. III Nr. 53/2005, welches die unmittelbare Zustellung eines Schriftstückes durch die Post im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten ohne dem Erfordernis einer Übersetzung zulässt, gilt im Verhältnis zur Republik Polen, die das Übereinkommen nicht ratifiziert hat, nicht.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020029.L00Im RIS seit
10.07.2019Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019