RS Vwgh 2019/3/26 Ra 2019/16/0064

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Veröffentlicht am 26.03.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/16/0065

Rechtssatz

Auch in den Fällen des § 10 AVG ist es der Behörde unbenommen, bei Zweifeln am Bestehen der Vollmacht oder deren Umfang nach § 13 Abs. 3 AVG vorzugehen (VwGH 27.1.2009, 2008/22/0879).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160064.L03

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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