RS Vwgh 2019/5/9 Ra 2018/02/0187

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Veröffentlicht am 09.05.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52
StVO 1960 §84 Abs3
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Ob gemäß § 84 Abs. 3 StVO 1960 eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und hat dies die Behörde - somit auch das VwG - vor der Erteilung der Bewilligung, erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen, zu beurteilen (vgl. VwGH 19.9.1990, 89/03/0169).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020187.L00

Im RIS seit

09.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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