Gbk 2019/5/8 B-GBK I/225/19

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Veröffentlicht am 08.05.2019
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Diskriminierungsgrund

Geschlecht

Diskriminierungstatbestand

Verletzung des Frauenförderungsgebotes

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat I

Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, Mai 2019

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2019
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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