RS Vwgh 2019/3/22 Ra 2018/04/0089

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Veröffentlicht am 22.03.2019
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §113 Abs4

Rechtssatz

Sicherheitspolizeiliche Bedenken sind nicht davon abhängig, dass es zu gerichtlichen Verurteilungen oder Vorerhebungen gekommen ist (vgl. VwGH 29.4.2014, 2013/04/0042, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040089.L06

Im RIS seit

05.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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