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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
ARHG §13Rechtssatz
Nach dem klaren Wortlaut des § 13 ARHG ist es unzulässig, einen Ausländer aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen außer Landes zu bringen, solange ein Auslieferungsverfahren anhängig ist. Insofern ist von einem unbedingten Vorrang der Entscheidung des Auslieferungsgerichts auszugehen. Die Abschiebung eines Fremden während eines laufenden Auslieferungsverfahrens ist somit jedenfalls unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018180005.J00Im RIS seit
08.07.2019Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019