TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/6 W124 2119721-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.05.2019
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Entscheidungsdatum

06.05.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch

W124 2119721-1/26E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Nepal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 55, 52 Abs.2 Z 2 und Abs. 9 FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (nunmehr BF) reiste illegal in das Bundesgebiet und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. In seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX gab er an, der Religion der Hindus und der Volksgruppe der Sarki anzugehören. Er sei in XXXX geboren und habe in XXXX die Grundschule besucht. Er sei verheiratet und habe im Heimatland als Landwirt gearbeitet.

Befragt nach seinem Fluchtgrund gab der BF an, dass die Polizei nach ihm suche, da er beschuldigt werde, jemanden mit einem Messer umgebracht zu haben. Jedoch habe sein Bekannter jemanden umgebracht und wisse der BF nicht, wo sich dieser aufhalte. Die Familie des Getöteten bedrohe den BF mit dem Umbringen. Andere Fluchtgründe habe er nicht.

3. Im Rahmen seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (nunmehr BFA) am XXXX gab der BF an über keine Verwandten in Österreich zu verfügen. Er sei traditionell verheiratet und lebe seine Frau in XXXX . Sein Vater kümmere sich um seine Frau. Er habe in Österreich zu niemanden ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis. Seine Familie lebe nach wie vor in Nepal und habe er telefonischen Kontakt zu seiner Ehefrau.

In Österreich habe er ein wenig Deutsch gelernt und gehe keiner legalen Arbeit nach. Er habe in Österreich keine Aus-, oder Fortbildung besucht und sei auch kein Mitglied in einem Verein oder ähnlichen. Der BF sei gesund. In Nepal habe der BF seinen Eltern in der Landwirtschaft geholfen.

Zu seinem Fluchtgrund gab der BF an, dass sie aus einer ganz niedrigen Kaste stammten und immer von den Brahmanen der höheren Kasten unterdrückt und beschimpft worden seien. Es habe einen Vorfall gegeben, bei welchen einer seiner Freunde einen Brahmanen mit einem Messer erstochen habe. Der Freund sei geflüchtet und sei der BF beschuldigt worden, die Tat begangen zu haben. Die Polizei habe ihn verhaften wollen und auch die Familie des getöteten Brahmanen habe gedroht, ihn umzubringen. Die Polizei habe nach dem BF gesucht.

Der Mord sei im XXXX , ein Monat vor der Ausreise des BF passiert. Der Vorfall habe sich am Nachmittag gegen 16 oder 17 Uhr ereignet. Die gegnerischen Parteien seien zu dritt gewesen und hätten sich auf der Straße getroffen. Sie selbst seien zu zweit gewesen und sei nach Beschimpfungen durch die anderen die Lage eskaliert. Es sei zu einer Raufhandlung gekommen und habe der Freund auf den Brahmanen mit dem Messer eingestochen. Der Freund sei sofort weggerannt und auch der BF habe Angst bekommen und sei davongelaufen. Später habe dem BF niemand geglaubt, dass er nicht der Mörder sei und habe ihm die Familie des Verstorbenen gedroht, ihn umzubringen.

Den getöteten Brahmanen kenne der BF nur vom Sehen her und komme dieser aus dem Dorf XXXX , wo mehrheitlich Brahmanen leben würden.

Der BF sei nach dem Vorfall nach Hause gegangen und noch am gleichen Tag bedroht worden. Die Familie habe wahrscheinlich Auskünfte aus seiner Ortschaft betreffend seinen Wohnort eingeholt.

Auf Vorhalt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Polizei ihn zu Hause nicht aufgefunden habe, gab der BF an, dass ihm nach der Bedrohung durch die Familie ein Freund geholfen und der BF nach zwei Tagen das Dorf verlassen habe. Als die Polizei gekommen sei, habe er sich nicht mehr zu Hause aufgehalten. Danach habe er sich nirgends mehr für längere Zeit in Nepal am gleichen Ort aufgehalten.

Sein Freund habe alles für die Ausreise organisiert. Er habe ein bisschen Angst gehabt am Flughafen aufgrund einer Fahndung erwischt zu werden.

Der Freund, der den Mord begangen habe, heiße XXXX . Die Gegner glaubten, dass sie beide den Brahmanen getötet hätten.

Seine Ehegattin habe er zurückgelassen, da er nicht gewusst habe, was er tun solle. Befragt warum er sich keinen Anwalt für ein etwaiges Verfahren genommen habe, gab der BF an, überhaupt keine Ahnung gehabt zu haben, wohin er hätte gehen können.

Befragt, wie er von den Personen einer höheren Kaste beschimpft worden sei, gab er an, dass sie sie nicht als Menschen angesehen hätten. Dies sei sein Asylgrund und wolle er die Angaben nicht näher ausführen.

In Nepal sei er niemals in Haft gewesen und habe auch keine Probleme mit der Polizei oder einem Gericht gehabt. Seine Verfolgung habe mit seiner Ethnie zu tun. Er sei niemals aufgrund seiner politischen Überzeugung verfolgt worden.

Im Falle einer Rückkehr nach Nepal würde er vielleicht von den Angehörigen des Ermordeten umgebracht werden. Die Polizei werde ihn verhaften und er werde beschuldigt werden, den Mord begangen zu haben.

Er sei nicht zur Polizei gegangen, da er Angst gehabt habe, dass ihm niemand glaube.

4. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (nunmehr BFA) vom XXXX wurde der Antrag des BF hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG (Spruchpunkt I.) und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde ihm gemäß §§ 57 und 55 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Nepal zulässig sei (Spruchpunkt III.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde die Frist für die freiwillige mit 14 Tagen festgelegt.

Es könne nicht festgestellt werden, dass der BF Nepal verlassen habe, da er aus einer niedrigen Kaste stamme und beschuldigt worden sei, einen Brahmanen ermordet zu haben. Es seien keine stichhaltigen Gründe festgestellt worden, die gegen eine Rückkehr nach Nepal sprechen würden. Er verfüge in Nepal über nahe Verwandte, von denen er im Bedarfsfall Unterstützung erwarten könne.

Der Eingriff in sein Privatleben wäre verhältnismäßig. Der BF verfüge in Österreich über kein Familienleben.

Beweiswürdigend wurde ausgeführt, dass der BF nur allgemeine Behauptungen in den Raum gestellt habe ohne diese zu belegen oder durch konkrete Anhaltspunkte glaubhaft zu machen. Es sei nicht glaubhaft, dass die Gegner nicht gesehen hätten, wer den Brahmanen umgebracht habe. Es sei außerdem nicht glaubhaft, dass die Gegner den Freund und den BF ohne weitere Maßnahmen vom Tatort weglaufen hätten lassen.

Laut Angaben des BF habe es sich beim Vorfall um eine spontane Zufallstat gehandelt und sei es demnach auffällig, dass die Gegner den BF bei der Polizei namentlich hätten nennen können, zumal die Gegner auch nur aus einem Nachbardorf kommen würden. Es sei auch nicht glaubhaft, dass die Polizei es nicht geschafft habe, den BF festzunehmen, zumal die Familie des Verstorbenen den BF zu Hause angetroffen habe.

Letztlich sei zu berücksichtigen, dass der BF einen gültigen Reisepass besessen habe und alle Formalitäten am Flughafen für eine offizielle Ausreise erfüllt habe. Es sei in diesem Sinne unglaubwürdig, dass der wegen Mordes gesuchte BF problemlos ausreisen habe können.

5. Mit Verfahrensanordnung vom XXXX wurde dem BF der " XXXX " gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG als Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.

6. Mit dem per Fax am XXXX an das BFA übermittelten Schreiben wurde ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt und gegen den Bescheid des BFA vom XXXX Beschwerde erhoben.

Zur Beschwerde wurde ausgeführt, dass kein ausreichendes Ermittlungsverfahren, durchgeführt worden sei. Der BF habe durchgehend die Wahrheit gesagt. Hinsichtlich der im Zuge der Einvernahme übergebenen Länderfeststellungen habe er die Möglichkeit einer Stellungnahme zu diesen nicht verstanden.

Die Behörde habe gegen die AVG-Prinzipien der amtswegigen Erforschung des maßgeblichen Sachverhalts und der Wahrung des Parteiengehörs verstoßen.

Zur Beurteilung seines Fluchtgrundes habe die Behörde einen ungleich strengeren Beurteilungsmaßstab angelegt und diesen als gänzlich unglaubwürdig dargestellt, weshalb inhaltlich erst gar nicht auf die Asylgründe eingegangen worden sei. Der Behörde wäre es möglich gewesen, konkrete Begründungen und Nachforschungen anzustellen.

Der Bescheid verletze zudem das Privat- und Familienrecht des BF und beantrage der BF die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung.

7. Mit Bescheid des BFA vom XXXX wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen.

Der dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX stattgegeben und der Bescheid ersatzlos behoben.

8. Am XXXX teilte der den BF vertretene Verein mit, dass dieser das Vollmachtsverhältnis auflösen würde und die weiteren Schriftstücke an den BF persönlich zugestellt werden sollten.

9. Am XXXX fand vor dem BVwG eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, welche folgenden Verlauf nahm:

".......................

R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den

Beschwerdeführer?

D: Nepali.

R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe,

dies wird bejaht.

...................................

R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei

der Polizei noch nicht vorgelegt haben?

BF: Nein, habe ich keine.

.................................

R: Wo sind Sie in Nepal genau geboren? Ich bitte Sie das Dorf und Bundesland anzugeben.

BF: Ich bin im Dorf XXXX geboren, das liegt im Distrikt XXXX , in der Stadt XXXX .

R: Sie haben beim BFA angegeben, dass Sie verheiratet sind, stimmt das?

BF: Ja.

R: Sind die Angaben, die Sie bei der Polizei bzw. beim BFA gemacht haben richtig bzw. entsprechen diese Angaben der Wahrheit?

BF: Ja, es ist wahr.

R: Wie heißt Ihre Frau?

BF: Familienname ist XXXX , der Vorname XXXX .

R: Haben Sie Kinder?

BF: Ja, ich habe einen Sohn.

R: Wo lebt Ihre Frau und Ihr Sohn?

BF: Sie wohnt in der Nähe meines Heimatdorfes in Untermiete.

R: Wer kümmert sich um Ihre Frau bzw. um Ihren Sohn in Ihrer Abwesenheit?

BF: Mein Vater passt auf sie auf und sie geht auch arbeiten, so leben sie halt.

R: Wo bzw. als was geht Ihre Frau arbeiten?

BF: Sie arbeitet bei Bedarf in der Landwirtschaft.

R: Wo arbeitet Ihr Vater?

BF: Mein Vater arbeitet nicht mehr, er ist schon sehr alt.

R: Wie alt ist Ihr Sohn und was macht dieser?

BF: Er ist 18 Jahre alt, er hat auch keine fixe Anstellung, aber er arbeitet in Hotels und arbeitet auch in verschiedenen Geschäften als Abwäscher, im Restaurant als Kellner.

R: Sind in dem Gebiet, wo sie leben, viele Touristen?

BF: Ja, da sind viele Touristen dort und dort ist auch viel Arbeit.

R: Wie geht es Ihrem Sohn bzw. Ihrer Frau und Ihrem Vater?

BF: Ja, es geht ihnen gut, aber ich habe nicht so oft Kontakt mit ihnen.

R: Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt zu ihnen?

BF: Vor ca. 1,5 Jahre hatte ich das letzte Mal Kontakt zu ihnen.

R: Beim BFA haben Sie gesagt, dass Sie regelmäßig telefonische Gespräche mit Ihrer Ehefrau führen.

BF: Nein, habe ich nicht.

R: Warum haben Sie jetzt 1,5 Jahr nicht angerufen?

BF: Ich habe ihre Nummer auf meinem Handy gehabt und habe diese Nummer irrtümlich gelöscht. Ich habe ein gebrauchtes Handy geschenkt bekommen, auf diesem war die Nummer meiner Frau gespeichert. Dies ist irgendwie gelöscht und jetzt habe ich die Nummer nicht mehr.

R: Haben Sie auf eine andere Art und Weise versucht, mit Ihrer Frau in Kontakt zu kommen?

BF: Nein, habe ich nicht.

R: Haben Sie Kontakt zu Ihrem Sohn? Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt zu ihm?

BF: Ich habe meinen Sohn noch nie angerufen, ich habe keine Telefonnummer von ihm.

R: Woher wissen Sie dann, wenn Sie mit Ihrem Sohn keinen Kontakt gehabt haben, dass er verschiedene Arbeiten im Hotel als Kellner etc. hatte?

BF: Ich habe es von damals gehört, nicht von jetzt.

R: Wie viele Geschwister haben Sie?

BF: Ich habe einen älteren Bruder und eine jüngere Schwester. Ein Bruder von mir ist verstorben.

R: Wo lebt Ihr älterer Bruder?

BF: In meinem Heimatdorf.

R: Wie bestreitet dieser seinen Lebensunterhalt?

BF: Er arbeitet in der Landwirtschaft.

R: Und Ihre jüngere Schwester?

BF: Meine Schwester hat ein eigenes Haus. Sie hat das Haus vermietet und auch ihre Söhne arbeiten.

R: An wen hat sie das Haus vermietet?

BF: Sie hat an Arbeiter vermietet, die von weitem kommen. Von dem Einkommen dieser Vermietung lebt sie. Ihre Söhne arbeiten auch und damit hat sie genügend Unterstützung.

R: Haben Sie darüber hinaus noch andere Verwandte in Nepal?

BF: Ja, Onkel und Tanten habe ich, aber mit denen habe ich keinen Kontakt.

R: Warum nicht?

BF: Sie wohnen sehr weit entfernt von meinem Heimatdorf.

R: Wie weit?

BF: Zu Fuß wären es 6-7 Stunden.

R: Wohnen die in den Bergen?

BF: Ja, es ist sehr weit. Es liegt weit in den Bergen.

R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie?

BF: Ich habe in meinem Heimatdorf die Schule bis zur 5. Klasse besucht, ich hatte keine Ausbildung und habe immer Gelegenheitsjobs gemacht.

R: Konnten Sie mit diesem Geld gut leben?

BF: Es war schwer zu überleben, es war nicht genug, dass wir satt sind.

R: Wie macht das Ihre Frau und Ihr Sohn bzw. Ihr Vater oder Ihre Schwester?

BF: Mein Vater hat früher in der Landwirtschaft gearbeitet, jetzt kann er nicht mehr, weil er schon alt ist. Er wohnt bei meinem Bruder und mein Bruder unterstützt ihn. Meine Frau und mein Kind, die machen Gelegenheitsjobs und davon leben sie.

R: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt in Nepal bestritten, als Sie dort gelebt haben?

BF: Ich habe auch Gelegenheitsjobs gemacht, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder als Bauarbeiter oder Arbeiten, die gerade dort im Angebot waren, die habe ich angenommen.

R: Haben Sie für die Ausreise einen Schlepper bezahlt?

BF: Ja.

R: Wie viel haben Sie ihm bezahlt?

BF: 1 000 000 nepalesische Rupien.

R: Woher hatten Sie so viel Geld?

BF: Ich habe meinen Anteil von meinem Grundstück verkauft. Von diesem habe ich die Ausreise finanziert.

R: Was für ein Grundstück haben Sie da verkauft?

BF: Ich habe von meinem Vater ein Grundstück bekommen und dieses habe ich verkauft.

R: Wie viele Tage vor Ihrer Ausreise aus Nepal haben Sie dieses Grundstück verkauft?

BF: Ca.2, 3 Tage vor meiner Ausreise habe ich dieses Grundstück verkauft.

R: Wie viele Grundstücke besitzt Ihr Vater?

BF: Er hat ein großes Grundstück gehabt und hat dieses Grundstück auf seine Kinder aufgeteilt. Jeder hat ein kleines Stück bekommen.

R: Was haben Sie auf diesem Grundstück angebaut, als es Ihnen gehört hat?

BF: Mais und Gerste.

R: Was haben Sie mit dem Ertrag gemacht?

BF: Es war nicht genug für uns selber, deshalb habe ich nichts verkauft.

R: Wo haben Sie gelebt, bevor Sie aus Nepal ausgereist sind?

BF: Ich war nirgendwo.

R wiederholt die Frage.

BF: Ich habe in der Nähe von meinem Heimatdorf gearbeitet, aber ich habe in XXXX gewohnt.

R: Bei wem haben Sie da gewohnt?

BF: Mit meinem Vater.

R: Mit wem, außer Ihrem Vater, haben Sie dort noch zusammengelebt?

BF: Mit meinem Bruder und seiner Familie, meiner Frau und meinem Sohn.

R: Leben sie alle noch bei Ihrem Vater?

BF: Mein Vater ist jetzt bei meinem Bruder und meine Frau und mein Sohn wohnen etwas weiter unten.

R: Was meinen Sie mit "Meine Frau und mein Sohn wohnen etwas weiter unten"?

BF: Sie leben alle in der Stadt.

R: Haben Ihre Frau und Ihr Sohn ein eigenes Haus in der Stadt?

BF: Sie haben eine Wohnung in Untermiete, dort wohnen sie.

R: Was würde passieren, wenn Sie wieder nach Nepal zurückkehren müssten?

BF: Es herrscht eine Gefahr für mich in Nepal, ich kann nicht zurückkehren.

R: Welche Gefahr herrscht für Sie in Nepal?

BF: Mein Freund hat jemanden umgebracht und die Familie von denen will mich umbringen.

R: Können Sie mir genauer beschreiben, was da genau passiert ist?

BF: Bei uns im Dorf war es so, dass die Menschen von höheren Kasten uns verachtet, misshandelt und uns verboten haben, in die Nähe von ihnen zu kommen bzw. sie anzugreifen.

R: Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie aus Nepal ausgereist?

BF: Ich bin nach XXXX gekommen und von dort mit dem Flieger geflogen.

R: Haben Sie für die Ausreise ein Visum gebraucht?

BF: Ich selber nicht, aber ich weiß nicht, wie der Schlepper das alles organisiert hat.

R: Hat der Schlepper für Sie ein Visum organisiert?

BF: Das weiß ich nicht, aber er war die ganze Zeit mit mir mit.

R: Hat es bei der Ausreise, als Sie mit dem Flugzeug weggeflogen sind, mit der Flughafenpolizei oder sonstigen Beamten Probleme gegeben?

BF: Nein, hatte ich nicht.

R: Sie haben gesagt, Ihr Freund hat jemanden getötet. Wie hat sich der Tag, an dem das passiert ist, abgespielt?

BF: Wie üblich haben sie uns wegen unserer niedriger Kaste diskriminiert. Da ist es zu einer Rauferei gekommen und hat mein Freund mit einem Messer zugestochen.

R: Beschreiben Sie bitte ganz genau, wie sich dieser Vorfall zugetragen hat.

BF: Das hat sich auf der Straße abgespielt. Wir sind spazieren gegangen. Das war auf der Straße. Wir sind gerade auf dieser Straße entlanggegangen und die anderen sind von der gegenüberliegenden Straßenseite gekommen und haben uns beleidigt. Sie sagten, dass wir unberührbare Menschen sind. Daraufhin hat mein Freund zugestochen. Er ist dann von dort abgehauen.

R: Das ist noch immer sehr oberflächlich. Ich möchte genau wissen, wie sich der Vorfall genau abgespielt hat.

BF: Wie ich gesagt habe. Es ist üblich, dass man spazieren geht und an diesem Tag sind die anderen Leute auf uns zugekommen und daraufhin haben sie uns beleidigt und uns geschimpft. Der Streit ist dann eskaliert und hat mein Freund zugestochen.

R: An welchem Tag (Datum) hat sich das Ganze ereignet?

BF: Ich weiß es nicht, im Oktober XXXX bin ich ausgereist und dieser Vorfall war davor.

R: Was heißt dieser Vorfall war davor? Davor kann alles heißen.

BF: Ja das war auch im Oktober, 2 bis 4 Tage davor.

R: Wann sind Sie genau ausgereist?

BF: Das weiß ich nicht. Der Vorfall ist 2-4 Tage vor meiner Ausreise passiert. Dann hat mein Bruder das mit dem Geld organisiert. Am nächsten Tag bin ich nach Österreich gekommen.

R: Beim BFA haben Sie am XXXX gesagt, dass sich dieser Vorfall im September XXXX zugetragen hätte "etwa einen Monat vor meiner Abreise".

BF: Ich weiß nicht, ich habe es vielleicht vergessen und ich bin derzeit auch in der Behandlung, weil ich öfters etwas vergesse und ich bin krank.

R: Haben Sie ärztliche Unterlagen da?

BF: Ein bisschen was habe ich da. Nur den Befund habe ich noch nicht.

R: An was für einer Krankheit leiden Sie?

BF: Ich habe ein Knieproblem und psychische Probleme.

BF legt eine Zuweisung zu einem Facharzt vor, diese wird in Kopie als Beilage ./A zum Akt genommen.

BF legt ein Schreiben vom XXXX vor, welches als Beilage ./B in Kopie zum Akt genommen wird.

R: Sie haben heute zu meiner Frage, ob Sie an Krankheiten leiden würden bzw. gesund sind, angegeben, dass Sie an keinen Krankheiten leiden würden.

BF: Wenn ich viel rede, bekomme ich einen Schwindelanfall.

R: Dann werden wir die Verhandlung nun verlegen müssen.

BF merkt an: Sie können auch mit dem Interview fortfahren.

R: Leiden Sie an irgendwelchen schweren Krankheiten bzw. an irgendwelchen sonstigen Leiden, die Sie an der heutigen Verhandlung hindern würden?

BF: Ich habe keine große Krankheit, Sie können mit der Verhandlung fortfahren.

R: Leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten, die Sie daran hindern, der heutigen Verhandlung zu folgen?

BF: Ich kann der heutigen Verhandlung Folge leisten.

R: Leiden Sie an irgendwelchen Erkrankungen?

BF: Eigentlich nicht, aber ich habe manchmal Schwindelanfälle.

BF legt ein Konvolut an Schreiben vor, welche als Beilage ./C in Kopie zum Akt genommen wird.

Dem BF werden die aktuellsten Länderinformationsblätter der Staatendokumentation (Gesamtaktualisierung vom 27.03.2018) persönlich ausgehändigt und diesem eine Stellungnahmefrist von 14 Tage eingeräumt.

......................."

9. Mit Beschluss vom XXXX wurde insbesondere zur Beurteilung der Handlungsfähigkeit nach § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGG ein Sachverständiger auf dem Fachgebiet Neurologie und Psychiatrie bestellt und erstellte am XXXX ein entsprechendes Gutachten. Dabei wurde im Wesentlichen dargelegt, dass der der BF an keiner neurologischen oder psychiatrischen Erkrankung leiden würde, sodass keine Behandlungsnotwendigkeit gegeben sei. An einer Verhandlungsfähigkeit des BF sei nicht zu zweifeln.

10. Gleichzeitig wurde mit Beschluss vom XXXX ein Facharzt für Innere Medizin nach § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGG bestellt. Dabei wurde im Wesentlichen festgestellt, dass der BF an einer chronischen Lebererkrankung leiden würde. Ein unmittelbarer bzw. akuter weiterer diagnostischer Handlungsbedarf würde derzeit aber nicht bestehen. Darüber hinaus würde der BF an den typischen Anzeichen einer Gastritis leiden. Eine wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigung würde sich daraus aber nicht ergeben. Die Schmerzen in den Knien und Waden würden als eine Überlastungsreaktion seiner beruflichen Tätigkeit als Zeitungszusteller herrühren.

11. Zu den dem BF übermittelten Länderfeststellungen gab dieser im Wesentlichen an, dass dieses Land kein Menschenrecht haben würde. Korruption, Mafia würden es beherrschen. Rechtschutz, Sicherheit, Medizin und Versorgung würde nicht existieren. Die Mafia könne mit Geld alle umbringen. Die kommunistische Partei wolle noch einen Bürgerkrieg machen. Die Wahl der Partei habe man nicht akzeptiert. Politiker, Bürokratie und Mafia würden keine Regeln kennen. Sie würden alles machen können, was sie wollten. Nepal sei seine Heimat. Aber könne er dort nicht leben. Er habe genau seine Probleme erzählt, sei krank, weil er sein Heimatland verlassen habe. In Österreich sei er vier Jahre und glücklich.

11. Am XXXX wurde vor dem BVwG die öffentliche mündliche Verhandlung fortgesetzt, welche folgenden Verlauf nahm:

..............

R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer?

D: Nepali

R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe, dies wird bejaht.

R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen.

BF: Ich habe im Ohr ein Rauschen, die Beine so wie beim letzten Mal.

Mit dem BF wird das Gutachten von XXXX erläutert.

BF: Egal was der Arzt gesagt hat, ich habe nach wie vor Probleme mit meinen Beinen und mit meinem Ohr.

Mit dem BF wird das Gutachten vom Universitätsprofessor XXXX erläutert.

BF führt dazu an, dass er mit dem Voltaren-Gel bzw. Tabletten am Anfang dies behandelt hat.

R: Warum jetzt nicht mehr, sind die Schmerzen weg?

BF: Ich schmiere noch immer zuhause. Ich habe noch immer die Geräusche im Ohr.

Mit BF wird abschließend noch die Beurteilung des Befundes erläutert. Der BF gibt an, keine Schmerzen zu haben, wenn er die Tablette nimmt.

Dem Beschwerdeführer wird dargelegt, dass er am Verfahren entsprechend mitzuwirken hat bzw. auf die Fragen wahrheitsgemäß zu antworten hat. Andernfalls dies sich entsprechend im Erkenntnis im Bundesverwaltungsgerichtes auswirken würde.

R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben?

BF: Ich habe keine Dokumente mehr.

Fortsetzung des Beweisverfahrens

Zum bisherigen Verfahren:

Die Partei verzichtet ausdrücklich auf die Verlesung des Akteninhaltes (vorgelegter Verwaltungsakt des BAA und Gerichtsakt des Bundesverwaltungsgerichtes), dieser wird jedoch vom R der Reihe nach erläutert und zur Akteneinsicht angeboten. Die Gutachten vom 14.05.2018 des Facharztes für Innere Medizin und des Gutachtens des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie vom 30.07.2018 wurden mit dem BF in der Verhandlung ausführlich erörtert.

Anderweitig verzichtet die Partei auf eine Akteneinsicht.

R erklärt diese Aktenteile zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und zum Inhalt der hier zu Grunde liegenden Niederschrift.

R weist Beschwerdeführer auf die Bedeutung dieser Verhandlung hin. Der Beschwerdeführer wird aufgefordert nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und belehrt, dass unrichtige Angaben bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur Mitwirkung einer Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes hingewiesen und dass auch mangelnde Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist.

R: Sie haben beim letzten Mal erzählt, dass es dort zu einem Vorfall gekommen sei, zwischen Leuten aus einem anderen Dorf mit Ihnen. Wenn Sie mir sagen, wann hat sich dieser Vorfall genau ereignet?

BF: Im achten oder neunten XXXX .

R: Das heißt, im August oder September?

BF: Ja, vielleicht.

R: Was war das für ein Tag, welcher Wochentag und welches Datum?

BF: Das war zur Schulzeit, um 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr.

R: Welcher Wochentag?

BF: Weiß ich nicht mehr.

R: Welches Datum?

BF: Mittwoch oder Donnerstag.

R: Beschreiben Sie mir bitte genau, wie sich dieser Vorfall zugetragen hat.

BF: Ich bin damals nicht zur Schule gegangen. Meine Freunde sind gerade von der Schule zurückgekommen und da hat ein Streit stattgefunden.

R: Waren Sie an diesem Tag alleine unterwegs?

BF: Wir waren zu zweit und sie waren mehrere.

R: Was heißt Ihre Freunde sind von der Schule zurückgekommen?

BF: Wir waren zu zweit, die anderen waren zu dritt.

R: Sie haben vorhin gesagt "Meine Freunde sind gerade von der Schule zurückgekommen", was meinen Sie damit?

BF: Ich meine damit jene Personen, die Brahamanen, die Dorfbewohner.

R: Das waren Ihre Freunde?

BF: Ja, wir kennen uns von unserem Heimatdorf.

R: Warum sind Sie an diesem Tag nicht mit Ihren Freunden, den Brahamanen, in die Schule gegangen?

BF: Wenn ich zur Schule gehe, ist niemand, der in der Landwirtschaft arbeitet.

R: Wo waren Sie an diesem Tag unterwegs, wo wollten Sie hingehen?

BF: Wir sind spazieren gegangen, nach der Arbeit sind wir spazieren gegangen.

R: Dann hätten Sie Vormittag in die Schule gehen und Nachmittag in der Landwirtschaft arbeiten können, wenn Sie am Nachmittag Zeit hatten, um spazieren zu gehen.

BF: Um 09:00 Uhr fingen wir mit der Arbeit an.

R: Beschreiben Sie mir genau, was passiert ist, wie Sie mit Ihrem Freund spazieren gegangen sind.

BF: Wir sind gerade spazieren gegangen, da haben wir die Brahamanen auf der Straße getroffen. Sie haben uns beleidigt, dass wir von einer niedrigen Kaste kommen und Unberührbare sind. Daraufhin ist mein Freund ausgeflippt und es ist zu einer Rauferei gekommen. Er hat mit dem Messer gestochen. Er ist von dort geflüchtet und ich bin auch nachhause gegangen.

R: Wie hat sich die Rauferei genau abgespielt, wie viele Personen waren beteiligt?

BF: Zuerst haben diese Brahamanen uns geschubst und dann haben sie uns beleidigt. Da ist der Streit eskaliert und mein Freund hat zugestochen.

R: Wie viele Brahamanen sind ihnen gegenübergestanden?

BF: Drei.

R: Sie haben zuerst gesagt, die Brahamanen seien Ihre Freunde gewesen. Können Sie erklären, warum Ihre Freunde Sie beleidigt haben?

BF: Wenn wir uns auf der Straße begegnen haben wir nur "Hallo" zueinander gesagt.

R: Sie haben zuerst gesagt, die Brahamanen haben in Ihrem Dorf gewohnt. Wie weit von Ihrem Elternhaus entfernt haben diese Brahamanen gewohnt?

BF: Mehr als eine halbe Stunde von meinem Elternhaus entfernt.

R: Haben Sie im selben Dorf gewohnt oder in einem anderen?

BF: Wir haben in unterschiedlichen Dörfern gelebt.

R: Warum haben Sie dann vorhin gesagt, dass diese im selben Dorf gewohnt haben wie Sie?

BF: Nur mein Freund ist von meinem Dorf. Die anderen Freunde sind von einem anderen Dorf.

R: Jetzt sagen Sie wieder "Die anderen Freunde von einem anderen Dorf." Wie lange waren Sie mit diesen Freunden befreundet?

BF: Wir haben uns immer wieder früher bei Festen oder auf der Straße gesehen und haben immer zueinander "Hallo" gesagt.

R: Beschreiben Sie mir bitte genau, wie sich der Raufhandel abgespielt hat.

BF: Wie ich schon erwähnt habe, wir waren auf der Straße und die Brahamanen haben uns geschubst. Wir haben gefragt, warum sie das machen. Sie haben uns beleidigt, indem sie gesagt haben, dass wir Unberührbare sein. Daraufhin ist mein Freund ausgeflippt und hat zugestochen.

R: Was hat sich kurz vor dem Zustechen Ihres Freundes abgespielt bzw. was hat sich währenddessen, als Ihr Freund zugestochen hat, im Verlauf ergeben?

BF: Mein Freund hat zugestochen, er ist von dort abgehauen. Es sind viele Leute gekommen.

R: Es geht mir um den Vorfall, bei dem Ihr Freund zugestochen haben soll. Was hat sich genau abgespielt?

BF: Wie ich schon erwähnt habe, sind wir auf der Straße gewesen. Sie haben uns geschupst, und mein Freund hat gleich zugestochen. Und er ist abgehauen.

R: Wie haben Sie sich während dieser Auseinandersetzung verhalten?

BF: Ich habe nur gesagt, dass sie uns nicht beleidigen sollen, wir sind alle Menschen.

R: Wie haben die Gegner darauf reagiert?

BF: Sie haben uns weiter beleidigt, geh aus dem Weg, wir dürfen euch gar nicht berühren.

R: Wie lange kennen Sie diese Freunde?

BF: Ich habe sie schon über ein Jahr zuvor immer wieder gesehen.

R: Ist es in dem Zeitraum, bevor es zu diesem Vorfall gekommen ist, schon zuvor zu derartigen ähnlichen Vorfällen gekommen?

BF: Nein, davor nie.

R: Können Sie sich vorstellen, warum es ein Jahr später zu diesen Beleidigungen gegenüber Ihnen und Ihrem Freund, gekommen ist?

BF: Davor habe ich mit niemanden gestritten. Ich streite mit niemanden.

R: Haben diesen Streit Leute beobachtet?

BF: Ich weiß nicht, ob sie mit meinem Freund etwas hatten. Das weiß ich nicht.

R wiederholt die Frage.

BF: Nein, haben sie nicht.

R: Woher sind dann die Leute gekommen, nachdem Ihr Freund einen der Gegner gestochen hat?

BF: Sie sind von verschiedenen Seiten gekommen. Manche von der Schule, manche von der Straße und manche von irgendwo.

R: Haben diese Leute, die dann gekommen sind, den Vorfall beobachtet?

BF: Das weiß ich nicht. Jeder ist auf seinem Weg.

R: Sind Sie, bevor es zu diesem Vorfall gekommen ist, alleine auf der Straße unterwegs gewesen?

BF: Wir haben uns unterhalten.

R: Sie können dann aber trotzdem Leute wahrnehmen.

BF: Ich habe keinen gesehen.

R: Was haben Sie dann genau gemacht, nachdem Ihr Freund zugestochen hat?

BF: Mein Freund ist abgehauen, ich habe nicht gewusst, dass er ein Messer eingesteckt hatte. Ich habe nichts mehr angefasst, ich habe nur mehr geschaut.

R: Wohin haben Sie nur mehr geschaut?

BF: Was sollte ich machen? Ich bin nicht abgehaut. Ich habe nur geschaut. Ich sollte auch nicht etwas anfassen. Ich wusste nicht, was ich machen soll. Ich habe nur geschaut.

R: Was haben die anderen Personen, die Sie zuerst beleidigt haben, gemacht?

BF: Sie haben sich um ihren Freund gekümmert.

R: Was haben sie genau gemacht?

BF: Sie haben eigene Leute gerufen. Ich habe mich dort nicht mehr lange aufgehalten.

R: Aus welchem Dorf sind diese Freunde, die Brahamanen, gekommen?

BF: Aus XXXX .

R: Aus welchem Dorf kommen Sie?

BF: XXXX .

R: Wie weit sind diese Dörfer zu Fuß auseinander?

BF: Wenn man schneller geht eine halbe Stunde, wenn man langsam geht mehr als eine halbe Stunde.

R: In welchem Dorf hat sich dieser Vorfall abgespielt?

BF: In der Mitte der zwei Dörfer.

R: An welchem Ort hat das Ganze stattgefunden?

BF: Zwischen XXXX .

R: Wo liegt die Schule?

BF: In XXXX .

R: Das heißt, der Vorfall hat sich in XXXX abgespielt?

BF: Nein, sie sind von der Schule in Richtung ihres Dorfes unterwegs gewesen.

R: Auf welchem Gebiet haben sie sich aufgehalten? Zu welchem Gebiet hat der Tatort gehört?

BF: Das ist noch in XXXX .

R: Wie lange haben Sie sich am Tatort noch aufgehalten?

BF: Fünf bis sieben Minuten. Dann bin ich nachhause gegangen.

R: Warum wissen Sie, dass Sie fünf bis sieben Minuten dort waren?

BF: Mein Freund ist abgehauen. Ich habe nicht gewusst, was ich tun soll.

R: Wohin ist Ihr Freund abgehauen?

BF: Ich weiß es nicht.

R: Wo wohnt Ihr Freund?

BF: Von meinem Elternhaus fünf bis zehn Minuten entfernt.

R: Wohnt er im selben Dorf?

BF: Ja.

R: Wie heißt Ihr Freund?

BF: XXXX . Früher haben sie XXXX geschrieben, jetzt dürfen wir statt XXXX schreiben.

R: Ist die Polizei an den Tatort gekommen?

BF: Später gekommen.

R: Waren Sie am Tatort, als die Polizei gekommen ist?

BF: Ich war zuhause.

R: Woher wissen Sie dann, dass die Polizei an den Tatort gekommen ist, nachdem Sie zuhause gewesen sind?

BF: Weil die Polizei später gekommen ist, um zu suchen.

R: Wann war die Polizei am Tatort?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Woher wissen Sie dann, dass die Polizei am Tatort war? Wer hat Ihnen das gesagt?

BF: Weil die Polizei später nach meinem Freund gesucht hat.

R: Was haben die Brahamanen gemacht, nachdem Sie noch am Tatort waren, ihnen gegenüber gemacht?

BF: Sie haben nichts gemacht.

R: Wie lange haben Sie vom Tatort nachhause gebraucht?

BF: Ca. 25 Minuten zu Fuß.

R: Wie lange haben Sie sich in Ihrem Elternhaus aufgehalten, bevor Sie Ihr Elternhaus verlassen haben?

BF: Ca. ein bis zwei Stunden.

R: Was haben Sie nach diesen ein bis zwei Stunden gemacht?

BF: Die Brahamanen sind zu mir nachhause gekommen und haben gesagt, dass ist auch ein Täter, wir müssen ihn umbringen. Dann bin ich von dort geflüchtet.

R: Waren das dieselben Brahamanen, die Ihnen bei dem Vorfall gegenübergestanden sind?

BF: Das waren nur die zwei.

R: Was heißt "Das waren nur die zwei."?

BF: Das waren die zwei Freunde, des Verletzten.

R: Warum haben diese zwei Freunde zuerst nichts gemacht und sind erst später zu Ihnen nachhause gekommen und haben diese Drohung ausgesprochen?

BF: Andere Brahamanen waren auch mit und haben gesagt, er ist auch beteiligt, wir müssen ihn auch umbringen.

R: Zuerst haben Sie gesagt, es waren nur die zwei Freunde des Verletzten bei Ihnen zuhause. Jetzt sagen Sie, es waren neben diesen zwei Freunden auch noch andere Brahamanen bei Ihnen zuhause.

BF: Ich weiß nicht, woher die gekommen sind, bei mir waren fünf, sechs Leute.

R: Wer waren diese anderen Leute?

BF: Keine Ahnung. Vielleicht Freunde von ihnen oder Familie von ihnen.

R: Beim BFA haben Sie am XXXX gesagt, dass Sie sich in dem Dorf noch zwei Tage aufgehalten hätten. Heute sagen Sie, dass Sie sich nur mehr zwei Stunden dort aufgehalten hätten.

BF: Es waren nicht zwei Tage, es waren vier, fünf Tage.

R: Was war vier, fünf Tage?

BF: Vier, fünf Tage war ich zuhause. Ich wurde mehrmals bedroht und hat ein "Bruder" des Dorfes alles organisiert. Dann bin ich geflüchtet.

R: Warum sind Sie nicht länger geblieben?

BF: Ich wurde mehrmals bedroht und ich hatte Angst, dass sie mich umbringen.

R: Haben Sie die Polizei verständigt, dass Sie bedroht werden?

BF: Die Polizei hat mich auch gesucht und ich habe die Polizei nicht verständigt. Ich hatte Angst vorm Gefängnis.

R: War die Polizei in diesen fünf Tagen Ihres Aufenthaltes im Dorf bei Ihnen?

BF: Die Polizei hat nach mir gefragt.

R: Sie haben zuerst gesagt, Sie waren noch fünf Tage in Ihrem Elternhaus im Dorf. War die Polizei in diesen fünf Tagen Ihres Aufenthaltes bei Ihnen?

BF: Wenn die Polizei gekommen ist, habe ich mich versteckt.

R: Wo?

BF: Beim Nachbarn.

R: Wieso sind Sie dann nicht dort geblieben, wenn Sie sich jedes Mal vor der Polizei verstecken konnten?

BF: Ich kann mich nicht jeden Tag verstecken. Es ist ein Unterschied, sich vier oder fünf Tage zu verstecken oder für immer zu verstecken.

R: Mit welchem Verkehrsmittel haben Sie Nepal verlassen?

BF: Mit dem Bus.

R: Wie haben Sie Nepal verlassen?

BF. Ich bin mit dem Bus nach XXXX gefahren.

R: Was haben Sie in XXXX gemacht?

BF: Ich habe nichts gemacht.

R: Wie lange haben Sie sich dort aufgehalten?

BF: Ich bin in der Nacht gekommen und am nächsten Tag weiter gefahren.

R: Wohin?

BF: Zum Flughafen gefahren und von dort weiß ich nicht, wohin ich geflogen bin.

R: Haben Sie beim Flughafen mit der Flughafen-Polizei Probleme gehabt?

BF: Nein.

R: Konnten Sie aus Nepal ungehindert ausreisen?

BF: Ja.

R: Wie ist es Ihnen gelungen, aus Ihrem Elternhaus wegzukommen, nachdem dort immer wieder die Brahamanen gewesen sind?

BF: Der Bruder hat alles organisiert, auch mit dem Schlepper.

R: Wie ist es Ihnen gelungen? Sie haben gesagt, die Polizei und die Brahamanen sind aufgetaucht.

BF: Ich weiß nicht, wie der Schlepper das alles organisiert hat.

R: Wie sind Sie von dort weggekommen, wenn die Polizei bei Ihnen immer wieder aufgetaucht ist und die Brahamanen gekommen sind.

BF: Wir haben ein Versteck gesucht und sind von dort abgehauen.

R: Wie haben Sie das geschafft, ohne erwischt zu werden, von dort wegzukommen?

BF: Das hat mein "Bruder" und der Schlepper organisiert und keiner hat uns erwischt.

R: Wieso sind Sie dann nicht in Nepal geblieben, wenn Sie offensichtlich keiner erwischt hätte?

BF: An einem Tag werden sie mich erwischen.

R: Haben Sie sich an einen Rechtsanwalt gewandt?

BF: In Nepal?

R: Ja.

BF: Nein.

R: Warum nicht?

BF: Entweder sie werden mich umbringen, oder ich komme ins Gefängnis.

R: Warum sollten Sie umgebracht werden, wenn Sie nicht der Täter waren?

BF: Nein, habe ich nicht. Ich habe keine Ahnung, ich habe keine Zeit gehabt.

R: Für was haben Sie keine Zeit gehabt?

BF: Wenn ich irgendwohin gehe verhaftet mich die Polizei. Die Brahamanen erwischen mich.

R: Die Polizei hat Sie nicht verhaftet, als sie dort waren und die Brahamanen haben Sie auch nicht erwischt. Sie haben gesagt, es ist so organisiert worden, dass Sie nicht verhaftet worden sind.

BF: Mein "Bruder" hat mich bis zum Bus gebracht und der Schlepper hat alles organisiert.

R: Ist die Polizei bei Ihnen aufgetaucht, als Sie noch in Ihrem Elternhaus waren?

BF: Wenn sie gekommen sind, habe ich mich versteckt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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