RS Vwgh 2009/1/27 2008/22/0879

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0087 E 8. Oktober 1987 VwSlg 12550 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Aus der Datierung einer Bevollmächtigungsurkunde kann nicht darauf geschlossen werden, dass erst ab der Datierung ein Vollmachtsverhältnis entstanden wäre. Vielmehr wird der Mangel des Nachweises eines bestehenden Vollmachtsverhältnisses auch durch dessen nachträgliche Beurkundung bzw. durch seitens des Vollmachtsgebers ausgesprochene Genehmigung der für ihn bereits gesetzten Handlungen beseitigt (Hinweis auf E 4.7.1950, 1106/47, VwSlg 1594 A/1950, 29.9.1978, 0045/78 u 23.10.1978, 0322/77)

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008220879.X04

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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