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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/16/0086Rechtssatz
Soweit die Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid einem - ihrer Ansicht nach berichtigungsfähigen - Rechenfehler den - ihrer Ansicht nach vorliegenden, nicht berichtigungsfähigen - Rechtsfehler gegenüberstellt, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof einer derartigen Unterscheidung deshalb nicht anzuschließen, weil immer dann, wenn der Rechtsanwender in Vollziehung der Gesetze Rechenoperationen durchzuführen hat - die der Gesetzgeber zumeist nicht im Detail normiert, sondern implizit nach den Regeln der Mathematik voraussetzt - eine unrichtige Anwendung der Regeln der Mathematik zugleich eine unrichtige Anwendung des Rechts darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008160055.X08Im RIS seit
03.07.2019Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019