RS Vwgh 2018/4/11 Ra 2017/08/0122

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Veröffentlicht am 11.04.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z3
VwGVG 2014 §6

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/08/0123

Rechtssatz

Selbst wenn zum Zeitpunkt des abschließenden Verhandlungstermins am 5. September 2017 die schriftlichen Entwürfe der Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. September 2017 bereits vorbereitet gewesen sein sollten, kann allein daraus noch nicht geschlossen werden, dass der zuständige Richter nicht bereit gewesen wäre, aufgrund neuer Beweisergebnisse in der Verhandlung zu anderen Schlüssen zu kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017080122.L00

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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