RS Vwgh 2019/4/16 Ra 2018/05/0163

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Veröffentlicht am 16.04.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Im Falle von Ungehorsamsdelikten gemäß § 5 Abs. 1 VStG hat der Beschuldigte die Behauptungslast zur Glaubhaftmachung, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft (vgl. etwa VwGH 28.10.1999, 98/06/0062), so beispielsweise dadurch, dass er ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050163.L01

Im RIS seit

03.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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