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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1Rechtssatz
Im Falle von Ungehorsamsdelikten gemäß § 5 Abs. 1 VStG hat der Beschuldigte die Behauptungslast zur Glaubhaftmachung, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft (vgl. etwa VwGH 28.10.1999, 98/06/0062), so beispielsweise dadurch, dass er ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018050163.L01Im RIS seit
03.07.2019Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019