Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.06.2019Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Von einem geringfügigen Verschulden des Beschuldigten kann nicht ausgegangen werden, zumal keine geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Übertretungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gesetzt worden sind und der Beschuldigte daher den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Fehlt jedoch ein funktionierendes Kontrollsystem zur Verhinderung von Übertretungen, so kann von einem geringen Verschulden im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs 1 Z 4 VStG nicht mehr gesprochen werden (vgl zB VwGH vom 28.10.1991, 91/19/0225; 23.11.2005, 2004/09/0152; 7.4.2017, Ra 2016/02/0236).
Schlagworte
Ausländerbeschäftigung, arbeitsmarktrechtliche Bewilligung, Kontrollsystem, Verschulden, StrafmilderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2019:405.7.708.1.9.2019Zuletzt aktualisiert am
02.07.2019