RS Lvwg 2019/6/5 LVwG-AV-1327/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

05.06.2019

Norm

NAG 2005 §11 Abs2 Z2
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5
ASVG §293

Rechtssatz

Das tatsächliche Haushaltseinkommen muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts eines Fremden (§ 11 Abs 5 NAG) nicht nur gesichert sein, sondern dürfen diese Mittel auch nicht aus illegalen Quellen stammen (vgl VwGH 2008/22/0709). Bei der Berechnung des Einkommens sind die anteiligen Sonderzahlungen zu berücksichtigen (vgl VwGH 2008/22/0356).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Einkommen; Richtsätze; Unterkunft; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1327.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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