Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.06.2019Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z2Rechtssatz
§ 11 Abs 5 zweiter Satz NAG zählt jene Beträge demonstrativ auf, die dem sich aus den Richtsätzen ergebenden, erforderlichen Einkommen noch hinzuzurechnen sind, wobei jedoch einmal ein Betrag in der Höhe des sogenannten „Wertes der freien Station“ […] unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl VwGH 2010/21/0346).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Einkommen; Richtsätze; Unterkunft; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1327.001.2018Zuletzt aktualisiert am
27.06.2019