RS Vwgh 2019/2/27 Ro 2018/15/0022

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Veröffentlicht am 27.02.2019
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §1 Abs1 Z1
UStG 1994 §4 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/15/0023

Rechtssatz

Zahlungen, die ein Unternehmer unter dem Titel Zuschuss, Subvention und dergleichen erhält, sind daraufhin zu untersuchen, ob ihnen eine Leistung an den Zuschussgeber zugrunde liegt (Zuschuss als Leistungsentgelt) oder ob sie (zusätzliche) Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen Dritten sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss steuerbar. Andernfalls handelt es sich um einen nicht steuerbaren "echten" Zuschuss (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 213; sowie aaO § 4 Tz 114 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150022.J01

Im RIS seit

05.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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