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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/15/0023Rechtssatz
Zahlungen, die ein Unternehmer unter dem Titel Zuschuss, Subvention und dergleichen erhält, sind daraufhin zu untersuchen, ob ihnen eine Leistung an den Zuschussgeber zugrunde liegt (Zuschuss als Leistungsentgelt) oder ob sie (zusätzliche) Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen Dritten sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss steuerbar. Andernfalls handelt es sich um einen nicht steuerbaren "echten" Zuschuss (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 213; sowie aaO § 4 Tz 114 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150022.J01Im RIS seit
05.07.2019Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019