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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Die Vermeidung des behaupteten Verfahrensmangels (mangelhafte Begründung der Beweiswürdigung) könnte nur dann zu einem für die revisionswerbenden Parteien günstigeren Ergebnis führen, wäre die aus der mangelhaften (Begründung der) Beweiswürdigung resultierende Feststellung für sie nachteilig.
Gerichtsentscheidung
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150001.L01Im RIS seit
25.06.2019Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019