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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §12Rechtssatz
Die Entnahme von Wirtschaftsgütern führt zu einer nicht betrieblich veranlassten Wertminderung des Betriebsvermögens, wobei auf der Grundlage des § 6 Z 4 EStG 1988 in der hier geltenden Fassung der Gewinn im Jahr der Entnahme im Ausmaß der aufgedeckten stillen Reserven zu erhöhen ist (vgl. VwGH 11.6.1991, 90/14/0175). Werden im Zuge der Betriebseinbringung Wirtschaftsgüter zurückbehalten, deren Teilwert den Buchwert übersteigt, kommt es zur Aufdeckung der stillen Reserven (vgl. Huber in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG5, § 16 Tz 137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150015.L03Im RIS seit
25.06.2019Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019