RS Vwgh 2019/3/22 Ra 2017/04/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2019
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07201000
E3R E07202000
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §141 Abs3
BVergG 2006 §141 Abs5
EURallg
32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art5 Abs2
32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art5 Abs4
32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art5 Abs5
32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art5 Abs6
32007R1370 öffentliche Personenverkehrsdienste Schiene Strasse Art7 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/03/0105
Ra 2018/03/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/04/0082 E 11. Dezember 2013 VwSlg 18748 A/2013 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 141 Abs. 3 und 5 BVergG 2006 iVm der Verordnung 1370/2007 ist bei der (beabsichtigten) Direktvergabe von Aufträgen nach Art. 5 Abs. 6 der genannten Verordnung nicht nur die Wahl des Vergabeverfahrens, sondern sind sämtliche im Zuge des Vergabeverfahrens nach außen in Erscheinung tretende Festlegungen des Auftraggebers anfechtbar. Dabei kann nicht nur die Rechtswidrigkeit der Wahl der Direktvergabe als solche, sondern auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot geltend gemacht werden. So ist die Wortfolge "die Anwendung des Art. 5 Abs. 2 und 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bleibt unberührt" in § 141 Abs. 3 BVergG 2006 dahingehend zu verstehen, dass dem Auftraggeber die Möglichkeit der Direktvergabe auf Grund unmittelbarer Anwendung des Art. 5 Abs. 6 der Verordnung 1370/2007 zur Verfügung steht und von dem im Einleitungssatz des Art. 5 Abs. 6 der Verordnung 1370/2007 den Mitgliedsstaaten offen stehenden Untersagungsmöglichkeit vom Bundesgesetzgeber kein Gebrauch gemacht wurde.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040104.L00

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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