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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/23/0129 E 18. Oktober 2012 RS 1Stammrechtssatz
Aus § 11 Abs. 5 NAG 2005 ergibt sich, dass der Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann sowohl aus einem gesetzlichen, etwa familienrechtlichen, als auch aus einem vertraglichen Titel herrühren (vgl. E 12. Oktober 2010, 2007/21/0091)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220080.L01Im RIS seit
25.06.2019Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019