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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/03/0071 B 26. Februar 2019 RS 2Stammrechtssatz
Soweit sich die mitbeteiligte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung der Revision "und deren Anträgen" anschließt, war dies der Sache nach als verspätete Revision zu werten; die darin gestellten Anträge waren daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen (vgl. VwGH 20.12.2016, Ro 2014/03/0032, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030058.J04Im RIS seit
25.06.2019Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019