Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1165Rechtssatz
Aus der Entscheidung des OGH vom 17.11.1987, 4 Ob 592/87, ergibt sich, dass ein Lohnfuhrvertrag jedenfalls dann nicht anzunehmen ist, wenn vertraglich zwar eine Ermächtigung, aber keine Verpflichtung begründet wird, ein bemanntes Fahrzeug zur beliebigen Ladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030107.L05Im RIS seit
25.06.2019Zuletzt aktualisiert am
25.06.2019