RS Lvwg 2019/1/3 LVwG 20.3-2163/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.01.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.01.2019

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz
10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art6
KFG §1
StVO §1

Rechtssatz

Eine im Tankstellenareal durchgeführte Lenker- und Fahrzeugkontrolle im Ausmaß von insgesamt etwa 10 Minuten kann nicht als Einschränkung der Erwerbsfreiheit des Tankstellenbetreibers qualifiziert werden, wenn die Dauer an der Zapfsäule maximal 2 Minuten beträgt und die Amtshandlung am Parkplatz der Tankstelle fortgesetzt wird.  Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch den Ablauf der Amtshandlung betreffend entsprochen und stellt dies daher keinen unrechtsmäßigen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz der Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG dar.

Schlagworte

Tankstelle, Tankstellenbereich, Tankstellenareal, Lenker- und Fahrzeugkontrolle, Lenkerkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Tankstellenpächter, Eigentümer, Parkplatz, Verhältnismäßigkeit, unrechtmäßiger Eingriff, Schutz des Eigentums, dulden, Straße mit öffentlichem Verkehr, Erwerbsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.20.3.2163.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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