Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.01.2019Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StGG Art6Rechtssatz
Eine im Tankstellenareal durchgeführte Lenker- und Fahrzeugkontrolle im Ausmaß von insgesamt etwa 10 Minuten kann nicht als Einschränkung der Erwerbsfreiheit des Tankstellenbetreibers qualifiziert werden, wenn die Dauer an der Zapfsäule maximal 2 Minuten beträgt und die Amtshandlung am Parkplatz der Tankstelle fortgesetzt wird. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch den Ablauf der Amtshandlung betreffend entsprochen und stellt dies daher keinen unrechtsmäßigen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz der Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG dar.
Schlagworte
Tankstelle, Tankstellenbereich, Tankstellenareal, Lenker- und Fahrzeugkontrolle, Lenkerkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Tankstellenpächter, Eigentümer, Parkplatz, Verhältnismäßigkeit, unrechtmäßiger Eingriff, Schutz des Eigentums, dulden, Straße mit öffentlichem Verkehr, ErwerbsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.20.3.2163.2018Zuletzt aktualisiert am
13.06.2019