RS Lvwg 2019/1/3 LVwG 20.3-2163/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.01.2019

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz
10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art5
KFG §1
StVO §1

Rechtssatz

Die auf einem Tankstellenareal - welches gemäß § 1 StVO als Straße mit öffentlichem Verkehr zu qualifizieren ist - durchgeführte Lenker- und Fahrzeugkontrolle, die einen Zeitraum von etwa 10 Minuten andauerte, ist vom Tankstellenpächter zu dulden und stellt jedenfalls keinen unrechtsmäßigen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums im Sinne des Art 5 StGG dar.

Schlagworte

Tankstelle, Tankstellenbereich, Tankstellenareal, Lenker- und Fahrzeugkontrolle, Lenkerkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Tankstellenpächter, Eigentümer, Parkplatz, Verhältnismäßigkeit, unrechtmäßiger Eingriff, Schutz des Eigentums, dulden, Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.20.3.2163.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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