Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.01.2019Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StGG Art5Rechtssatz
Die auf einem Tankstellenareal - welches gemäß § 1 StVO als Straße mit öffentlichem Verkehr zu qualifizieren ist - durchgeführte Lenker- und Fahrzeugkontrolle, die einen Zeitraum von etwa 10 Minuten andauerte, ist vom Tankstellenpächter zu dulden und stellt jedenfalls keinen unrechtsmäßigen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums im Sinne des Art 5 StGG dar.
Schlagworte
Tankstelle, Tankstellenbereich, Tankstellenareal, Lenker- und Fahrzeugkontrolle, Lenkerkontrolle, Fahrzeugkontrolle, Tankstellenpächter, Eigentümer, Parkplatz, Verhältnismäßigkeit, unrechtmäßiger Eingriff, Schutz des Eigentums, dulden, Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.20.3.2163.2018Zuletzt aktualisiert am
13.06.2019