Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
28.03.2019Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Für das Vorliegen der subjektiven Abfalleigenschaft reicht es aus, dass bei irgendeinem Vorbesitzer eine Entledigungsabsicht bestanden hat, sodass es in der Regel weder auf die Entledigungsabsicht eines Übernehmers noch auf eine von diesem in Aussicht genommene Verwendung der Materialien ankommt (vgl VwGH 2003/07/0017; 2008/07/0182; 2010/07/0110 mwN; 2012/07/0017).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; objektiver Abfallbegriff; subjektiver Abfallbegriff; Abfalleigenschaft; Beförderung; Dokument;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.1163.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.06.2019