Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.04.2019Norm
32014R0165 KontrollgeräteV Art 8Rechtssatz
Wird ein verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG ausdrücklich für die Einhaltung von genau bezeichneten Bestimmungen bestellt, so ist davon auszugehen, dass ihm die Verantwortung für die Einhaltung dieser verwiesenen Bestimmungen übertragen werden soll. Im Übrigen ist der Umfang des übertragenen Verantwortlichkeitsbereiches ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellungsurkunde ohne weitere Ermittlungstätigkeit und Zuhilfenahme weiterer Beweise zu ermitteln (vgl VwGH Ro 2014/02/0124).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Transportwesen; Arbeitszeit; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung;Anmerkung
VwGH 18.09.2019, Ra 2019/11/0083-3, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.780.001.2018Zuletzt aktualisiert am
07.10.2019