RS Lvwg 2019/4/9 LVwG-S-780/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.04.2019

Norm

32014R0165 KontrollgeräteV Art 8
32014R0165 KontrollgeräteV Art 10
32014R0165 KontrollgeräteV Art 34
32014R0165 KontrollgeräteV Art 47
AZG §28
VStG 1991 §9 Abs1

Rechtssatz

Wird ein verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG ausdrücklich für die Einhaltung von genau bezeichneten Bestimmungen bestellt, so ist davon auszugehen, dass ihm die Verantwortung für die Einhaltung dieser verwiesenen Bestimmungen übertragen werden soll. Im Übrigen ist der Umfang des übertragenen Verantwortlichkeitsbereiches ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellungsurkunde ohne weitere Ermittlungstätigkeit und Zuhilfenahme weiterer Beweise zu ermitteln (vgl VwGH Ro 2014/02/0124).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Transportwesen; Arbeitszeit; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung;

Anmerkung

VwGH 18.09.2019, Ra 2019/11/0083-3, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.780.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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