RS Lvwg 2019/4/11 LVwG-AV-1257/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

11.04.2019

Norm

NAG 2005 §8 Abs1 Z1
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
ASVG §293

Rechtssatz

Für den Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel reicht es aus, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, der Fremde könnte im Falle der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels einer näher konkretisierten Erwerbstätigkeit nachgehen und damit das notwendige Ausmaß an Einkommen erwirtschaften (vgl VwGH Ro 2014/22/0032).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte; Erteilungsvoraussetzung; Schlüsselkraft; Unterhalt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1257.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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