Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.04.2019Norm
NAG 2005 §8 Abs1 Z1Rechtssatz
Für den Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel reicht es aus, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, der Fremde könnte im Falle der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels einer näher konkretisierten Erwerbstätigkeit nachgehen und damit das notwendige Ausmaß an Einkommen erwirtschaften (vgl VwGH Ro 2014/22/0032).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte; Erteilungsvoraussetzung; Schlüsselkraft; Unterhalt;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1257.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019