Entscheidungsdatum
30.04.2019Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W187 2130742-1/12E
W187 2130747-1/11E
W187 2130963-1/12E
W187 2130740-1/11E
W187 2130748-1/12E
W187 2130745-1/11E
Gekürzte Ausfertigung des am XXXX mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Hubert REISNER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, XXXX , geboren am XXXX ,
Staatsangehörigkeit Afghanistan, XXXX , geboren am XXXX ,
Staatsangehörigkeit Afghanistan, XXXX , geboren am XXXX ,
Staatsangehörigkeit Afghanistan, XXXX , geboren am XXXX ,
Staatsangehörigkeit Afghanistan, und XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, alle vertreten durch Mag. Robert BITSCHE, Rechtsanwalt, gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Wr. Neustadt jeweils vom XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9.4.2019, zu Recht erkannt:
A)
Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs 1 Asylgesetz 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Artikel 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl I 2013/33 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W187.2130740.1.00Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019