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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines – nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebrachten – Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Zustellgesetzes mangels LegitimationRechtssatz
Beurteilung des zeitlichen Verhältnisses zwischen der Erhebung eines Rechtsmittels und dem Parteiantrag vor dem VfGH unmittelbar vor dem Hintergrund des Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags innerhalb der Rechtsmittelfrist ist die Einbringung des Antrages beim VfGH.
Da der Antrag nicht innerhalb der gemäß §521 ZPO mit 14 Tagen bestimmten Rechtsmittelfrist gegen die Entscheidung des Bezirksgerichtes beim VfGH eingebracht wurde, mangelt es dem Antragsteller an der Legitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Legitimation, VfGH / Fristen, RechtsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2016:G215.2016Zuletzt aktualisiert am
14.06.2019