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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/21/0030Rechtssatz
Ein beruflicher rechtskundiger Parteienvertreter hat sich bei der Übermittlung von Eingaben (insbesondere) im elektronischen Weg zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde. Die dazu in der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien, die allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sendung von Eingaben im elektronischen Wege fehleranfällig ist, lassen sich auch auf die Übermittlung von Eingaben im Web-ERV übertragen (vgl. VwGH 30.8.2018, Ra 2018/21/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210256.L01Im RIS seit
16.07.2019Zuletzt aktualisiert am
16.07.2019