RS Vwgh 2018/12/27 Ra 2018/21/0256

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.12.2018
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/21/0030

Rechtssatz

Ein beruflicher rechtskundiger Parteienvertreter hat sich bei der Übermittlung von Eingaben (insbesondere) im elektronischen Weg zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde. Die dazu in der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien, die allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sendung von Eingaben im elektronischen Wege fehleranfällig ist, lassen sich auch auf die Übermittlung von Eingaben im Web-ERV übertragen (vgl. VwGH 30.8.2018, Ra 2018/21/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210256.L01

Im RIS seit

16.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten