Index
E3R E02100000Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/16/0001 B 28. Februar 2017 RS 1Stammrechtssatz
Fragen der Verschuldensbeurteilung sind grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des Verwaltungsgerichts zuzuordnen und könnten nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, wenn die Beurteilung des Verwaltungsgerichtes in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise erfolgt wäre (vgl. etwa den Beschluss vom 6. April 2016, Ro 2016/16/0007, mwN, betreffend die Frage eines Verschuldens im Vertrauen auf rechtliche Einschätzungen anderer).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160048.L03Im RIS seit
18.06.2019Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019