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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §293Rechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 29. Jänner 2009, 2008/16/0055, führte der Verwaltungsgerichtshof aus, erfolge die Berichtigung während des hinsichtlich des berichtigten Bescheides laufenden Beschwerdeverfahrens, so habe der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid in der berichtigten Form dem weiteren Verfahren zugrunde zu legen. Nichts anderes gilt für eine Berichtigung der anzufechtenden Entscheidung für ein laufendes Revisionsverfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160214.L02Im RIS seit
03.07.2019Zuletzt aktualisiert am
03.07.2019