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32/06 VerkehrsteuernNorm
KFG 1967 §82 Abs8 idF 2002/I/132Rechtssatz
Das Bundesfinanzgericht trifft keine Feststellung zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Einbringung des Fahrzeugs in das Bundesgebiet und durfte sich daher nicht allein auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF des 2. AbgÄG 2002 stützen, wonach die darin normierte Monatsfrist bei vorübergehender Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland mit der neuerlichen Einbringung des Fahrzeugs in das Bundesgebiet neu zu laufen beginnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018160190.L00Im RIS seit
18.06.2019Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019