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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag VorarlbergNorm
BauG Vlbg 2001 §38 Abs1 litbBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/06/0035Rechtssatz
Dass Abweichungen von der Baubewilligung die Erlassung eines Auftrages zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu rechtfertigen vermögen, ergibt sich bereits aus dem insoweit klaren Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen des § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 lit. b Vlbg BauG 2001, sodass mit dem behaupteten Fehlen von hg. Rechtsprechung dazu eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht aufgezeigt wird (vgl. etwa VwGH 7.9.2017, Ra 2017/06/0146, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019060034.L01Im RIS seit
05.07.2019Zuletzt aktualisiert am
05.07.2019