RS Vwgh 2019/3/27 Ra 2018/06/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2019
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO Tir 2011 §26
VwGVG 2014 §27

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/06/0277Ra 2018/06/0278Ra 2018/06/0279Ra 2018/06/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/06/0264 B 27. März 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Im Rahmen einer Beschwerde von Parteien mit eingeschränkten Mitspracherechten - wie etwa Nachbarn in Bauverfahren - ist das LVwG nur legitimiert, eine Rechtswidrigkeit innerhalb der den Beschwerdeführern zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechten aufzugreifen.

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018060276.L00

Im RIS seit

05.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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