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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §19 Abs1Rechtssatz
Mit dem nur pauschal formulierten Hinweis auf die bloß generell lange Dauer eines Verfahrens zur Ausstellung eines Heimreisezertifikates wäre kein fallbezogen besonderer Grund dargetan worden, der beim Fremden als Asylwerber dem (grundsätzlich gebotenen) Abwarten des Verfahrensausgangs entgegen gestanden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018210169.L02Im RIS seit
18.06.2019Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019