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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/11/0001 B 04.04.2019Ra 2019/11/0005 B 04.04.2019Rechtssatz
Die gemäß § 42 Abs. 3 VwGG mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH (vgl. etwa VwGH 5.10.2017, Ra 2017/21/0161) bedeutet, dass das Erkenntnis des VwG, mit dem der Aussetzungsbescheid der belangten Behörde aufgehoben wurde, im Nachhinein so zu betrachten ist, als wäre es von Anfang an nicht erlassen worden. Dies hat (im Revisionsfall) zur Folge, dass der Bescheid der belangten Behörde betreffend die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens seit seiner Erlassung dem Rechtsbestand angehört. Das Verfahren über die Vorstellung des Revisionswerbers ist somit seit der Erlassung dieses Bescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110249.L01Im RIS seit
16.07.2019Zuletzt aktualisiert am
16.07.2019