TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/11 W253 2140999-1

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Veröffentlicht am 11.04.2019
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Entscheidungsdatum

11.04.2019

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch

W253 2141004-1/23E

W253 2141001-1/20E

W253 2140995-1/20E

W253 2140997-1/18E

W253 2140999-1/19E

W253 2213250-1/8E

Gekürzte Ausfertigung des am 26.03.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Jörg C. BINDER als Einzelrichter über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan, 2. XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan,

4.

XXXX , StA.: Afghanistan, 5. XXXX , geb. XXXX StA.: Afghanistan,

6.

XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan, 7. XXXX , geb. XXXX , StA.:

Afghanistan gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 15.11.2016, Zlen. XXXX , sowie vom 04.01.2019, 7. 1215289609-181208836, zu Recht erkannt:

A) I. Der Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan, wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Den Beschwerden 1. XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan, 4. XXXX , StA.: Afghanistan, 5. XXXX , StA.: Afghanistan, 6. XXXX , StA.:

Afghanistan ,7. XXXX , StA.: Afghanistan, wird stattgegeben und ihnen gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

B) Die Revision ist nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 26.03.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 26.03.2019 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2019:W253.2140999.1.00

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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