Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.05.2019Norm
AuslBG §2 Abs2Rechtssatz
Die Beschäftigung im Haushalt gegen Entlohnung mit Dienstleistungsscheck steht einer Ausländerin nicht offen, wenn sie zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet ohne Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht berechtigt ist.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Dienstleistungsscheck;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.412.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.05.2019