Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.05.2019Norm
AuslBG §2 Abs2Rechtssatz
Vom Geltungsbereich des DLSG erfasste Arbeitnehmer sind jedenfalls Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG. Vom DLSG werden allerdings nur Arbeitsverhältnisse von Hausgehilfen (einfache Tätigkeiten), nicht aber von Hausangestellten erfasst.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Dienstleistungsscheck;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.412.001.2019Zuletzt aktualisiert am
27.05.2019