TE Lvwg Erkenntnis 2019/5/21 E 156/02/2018.003/015

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.05.2019
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten