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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Unzulässigkeit der Anfechtung einer künftigen Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen ParlamentsRechtssatz
Zurückweisung der Anfechtung der für den 26.05.2019 ausgeschriebenen Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wegen Unzuständigkeit und Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
Anfechtung einer Wahl nur gegen bereits abgeschlossene Wahlverfahren. Zeitpunkt der "Beendigung des Wahlverfahrens" iSd §68 Abs1 VfGG nach Vollzug des letzten in Betracht kommenden Akts des Wahlverfahrens. Da sich die vorliegende Anfechtung gegen eine künftige Wahl richtet, steht ihrer Behandlung ein Prozesshindernis entgegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wahlanfechtung, EU-RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:WI2.2019Zuletzt aktualisiert am
24.05.2019